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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Lieferung der Industrie-Metall-Produkte erfolgt ausschliesslich auf Basis unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

 

1    Allgemeines

1.1  Grundlage eines jeden Auftrages sind Angebot, Auftragsbestätigung, sowie die im folgenden angeführten »Allgemeinen Geschäftsbedingungen«. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform und der Unterzeichnung beider Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich.

1.2  Alle technischen Erklärungen, Beratungen, die von unseren Richtlinien abweisen sowie Vereinbarungen bezüglich Preise, Lieferzeit und Zahlungskonditionen, die unsere Mitarbeiter abgeben, werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

1.3  Alle erforderlichen Daten, wie Name, Adresse, Auftrags- bzw. Buchungsdaten des Kunden werden in unserer EDV gespeichert und sind somit gesetzlich dem Datenschutz unterworfen.

1.4  Die nachfolgenden Bestimmungen über Lieferung von Waren gelten sinngemäss auch für Leistungen.

 

2    Vertragsabschluss

2.1  Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung an die zuletzt bekannt gegebene Adresse abgesandt hat.

2.2  Bei Änderungen und Ergänzungen, die vom Kunden nach Vertragsabschluss gewünscht werden, steht es uns frei diese zu berücksichtigen. Arbeitszeit und Material werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Die gelieferten Angebote, Preislisten und Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

2.3  Die Angebote des Verkäufers gelten freibleibend. Preise verstehen sich inkl. Bearbeitung und Herstellung auf Mass. Der Verkäufer hat das Recht, die dem Angebot zugrundeliegenden Gegenstände bis Vertragsabschluss jederzeit Dritten anzubieten und an diese zu verkaufen, wobei daraus allenfalls resultierende Schadenersatzansprüche dem Kunden nicht zustehen beziehungsweise ausgeschlossen sind.

 

3    Vertragsrücktritt

Wenn die Kreditwürdigkeit unseres Kunden in Frage gestellt wird oder bei Betriebsstörung, Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Werkstoffe, Verkehrsbehinderungen bzw. ähnlichen Umständen wir zu einer Lieferung ausserstande sind oder der von uns vereinbarte Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde, hat der Kunde kein Recht auf Schadenersatz oder sonstige Ansprüche. Bei einer zweifelhaften Kreditwürdigkeit unseres Kunden haben wir aber auch die Wahl anstatt eines Vertragsrücktritts die sofortige Barzahlung oder die Sicherheitsleistung im Umfang der gesamten Auftragssumme vor Lieferung zu fordern.

 

4    Pläne und Unterlagen

4.1  Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewichte, Masse, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und dergleichen sind nur massgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.

4.2  Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum des Verkäufers. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Veröffentlichung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers erfolgen.

 

5    Preise

5.1  Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart, ab Auslieferungslager des Verkäufers, inklusive Verpackung. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen.

5.2  Die Preise basieren auf den Kosten im Zeitpunkt der Preisabgabe. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so gehen diese Veränderungen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Käufers.

5.3  Bei Vertragsabschluss mit Offenlassung der Preise wird der am Tage der Lieferung geltende Verkaufspreis berechnet.

 

6    Zahlungsbedingungen

6.1  Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Wenn nicht gemäss schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers abweichende Zahlungstermine vereinbart wurden, ist ein Drittel der Kaufsumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung zahlbar, der Rest bei Rechnungsstellung ohne Abzug.

6.2  Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.

6.3  Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann der Verkäufer entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und

a)   die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Erbringung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,

b)   eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,

c)   den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen,

d)   sofern auf Seiten des Käufers kein Entlastungsgrund im Sinne des Art. 10 vorliegt, ab Fälligkeit Verzugszinse von 10% verrechnen oder vom Vertrag zurücktreten.

 

7    Lieferzeit

7.1  Die im Vertrag angeführten »voraussichtlichen« Liefertermine sind keine Fixtermine und verstehen sich nur annähernd und sind nicht verbindlich. Die vereinbarten Liefertermine verlängern sich um maximal drei Monate, insoweit wir aus betrieblichen Gründen, welche mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden können, zur fristgerechten Lieferung ausserstande sind.

7.2  Der zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Liefertermin ist als Richtzeit zu verstehen. Sollte es also infolge von Materialbeschaffungsschwierigkeiten, höherer Gewalt oder dergleichen verspätete Lieferungen geben, so bleibt es uns vor eine neue Lieferzeit zu setzen. In diesem Fall kann der Kunde frühestens 4 Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins vom Vertrag zurücktreten. Jegliche Schadenersatzansprüche, hervorgerufen durch verspätete Lieferung, sind ausgeschlossen. Teilleistungen, Teillieferungen und deren Rechnungslegung sind zulässig. Wobei diese vom Kunden abzunehmen und zu den festgelegten Zahlungskonditionen zu bezahlen sind.

 

8    Versand

8.1  Die Kosten sowie die Gefahr des Versands gehen mit Übergabe der Ware an die Spedition oder Frachtführer ausschliesslich auf den Käufer über, auch dann, wenn durch einen Abnahmeverzug die Ware separiert werden muss.

8.2  Wir übernehmen keine Haftung für Überbeladung, Schäden im Zuge der Beladung sowie die Vollständigkeit der Beladung. Treten dennoch Mängel auf, sind diese sofort zu rügen und es treten dann die daraus resultierenden Rechte in Kraft.

8.3  Im Falle von Transportschäden sind diese unverzüglich beim Spediteur bzw. dem Frachtführer zu melden und vom Frachtführer auf dem Empfangsschein festzuhalten.

 

9    Gewährleistung

9.1  Wir leisten Gewähr nach Massgabe des Gesetzes und im Sinne der folgenden Bestimmungen. Bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware nach Übernahme zu überprüfen und festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich in detaillierter Weise anzuzeigen. Ebenso müssen später hervorgekommene Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist wegen einer Mängelbehebung erfolgt nicht. Solange der Kunde seine Vertragspflicht nicht ordnungsgemäss erfüllt hat, sind wir zu einer Mängelbehebung, insbesondere zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht verpflichtet. Wird die gelieferte Ware vom Kunden verändert, unsachgemäss behandelt oder verarbeitet, erlischt die Gewährleistungspflicht. Für Kosten einer durch den Kunden selbst vorgenommenen Mängelbehebung haben wir ausschliesslich dann aufzukommen, wenn wir hierzu die schriftliche Zustimmung gegeben haben. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die gelieferten Waren bestimmungsgemäss und ausschliesslich im Sinne einer allfälligen mitgelieferten Anleitung gebraucht werden. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von uns ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden. Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in Abmessung, Ausstattung und Material berechtigen ebenso wenig zu einer Beanstandung wie Farbabweichungen oder dergleichen.

9.2  Sind wir unserem Kunden zu Gewährleistung verpflichtet, steht es uns frei, Nachbesserungen oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Führt dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einer vertragsmässigen Leistung, kann unser Kunde entweder Preisminderung begehren oder vom Vertrag zurücktreten, all dies nach Massgabe gesetzlicher Vorschriften. Sämtliche Gewährleistungsansprüche sind in der Höhe nach auf den Wert des mangelhaften von uns gelieferten Produktes eingeschränkt. Für Folgeschäden, die im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsfall auftreten, etwa nach bereits stattgefundener Verarbeitung, kommen wir nicht auf.

 

10   Schadenersatz

10.1 Schadenersatzansprüche etwa wegen Lieferverzug, Vertragsrücktritt, mangelhafter Lieferung sowie aus welchen Gründen auch immer, können gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn wir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu verantworten haben. Ebenso sind sonstige Schadenersatzansprüche, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung oder wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss ausgeschlossen, es sei denn, dass wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

10.2 Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die reine Schadens-behebung, nicht aber auch Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

 

11   Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Liefergeschäft ergebenden Streitigkeiten ist ausschliesslich CH-8625 Gossau ZH.

Unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

07.00 - 12.00 Uhr / 13.00- 16.30 Uhr

Anschrift:

Industrie Metall Angst AG

Büelgass 15

8625 Gossau ZH

Tel. 044 935 19 18

E-Mail: info@industrie-metall.ch

Für die Warenanlieferung oder Abholung bitten wir Sie die Anfahrt auf der Migros / Coopseite zu nutzen. (Im Zentrum 3)

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Portrait

 

Wir arbeiten mit höchster Sorgfalt, einer schnellstmöglichen und qualitätsbewusster Abfertigung der Aufträge.

Die Firma „Industrie Metall Angst AG“ produziert für ihre Kundschaft aus den Bereichen Maschinenbau, Medizinal-, Kommunikations-, Luft- und Raumfahrt–Technik.

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